Einlagensicherung

Der gesetzlich eingerichtete Einlagensicherungs- und Entschädigungsfonds (DRCF) ist für den Schutz und die Entschädigung der Kunden einer Bank im Falle eines Konkurses zuständig. Die FGDR entschädigt Einlagen von bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Institut. Die Einlagensicherung gilt für große und kleine Privatpersonen, Unternehmen oder Verbände und jede andere Berufsgruppe.

Für weitere Informationen: Schutz Ihrer Einlage